Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung)
Der Verein ,,Hilfe für Ramechhap e.V.“ Stienitzstraße 16, 15366 Hoppegarten/ OT Hönow verfolgt laut § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Strausberg, Steuernummer 064/142/08361, vom 15. Februar 2024 für die Jahre 2020 bis 2022, gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer und gemäß § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Wir bestätigen, dass die Spenden nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO verwendet werden. Den Satzungszwecken entsprechend ist der Verein berechtigt, für Spenden laut § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 13 und 15, steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Für Spenden über 300 € erhalten Sie von uns, sobald wir Ihre Spende erhalten haben, eine amtliche Zuwendungsbestätigung auf dem Postweg zugeschickt. Diese können Sie später an das Finanzamt weiterreichen. Dafür benötigen wir Ihre Postanschrift. Sollten Sie per Banküberweisung spenden und wir haben keine Kontaktdaten von Ihnen, bitte hinterlassen Sie diese ggf. im Verwendungszweck (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können, um Ihnen die amtliche Zuwendungsbestätigung zu senden.
Für Spenden bis 300 € reicht es, wenn Sie dem Finanzamt eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung, zusammen mit einem der 3 folgenden Belege als Bescheinigung vorlegen:
Ihrem Kontoauszug oder
Bareinzahlungsbeleg Ihrer Bank mit dem Vermerk ,,Zahlung erfolgt" oder
eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank bei online Überweisung
Dazu finden Sie hier unser Formular vereinfachte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) zum Ausdrucken.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartnerin
Frau Burkhild Draeger
E-Mail: